Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Voraussetzungen für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder 1. Hilfe-Nachweis
- Erfolgreicher Sehtest
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- 30. Lebensjahr vollendet
- im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landkreises Emsland:
=> Führerschein mit 17 Jahren (Der Link öfffnet sich in einem neuen Browserfenster)
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Kontakt